Was ist ein Freiberufler?
Freiberufler (auch: freie Berufe) üben eine selbständige Tätigkeit aus, die in §18 EStG definiert ist. Dazu zählen unter anderem: Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Wissenschaftler, Journalisten, Übersetzer, Programmierer und Künstler.
Der entscheidende Unterschied zum Gewerbetreibenden: Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein, zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht im Handelsregister eintragen. Bei der IHK sind sie nicht Mitglied.
Pflichtangaben auf der Freiberufler-Rechnung
Für Freiberufler gelten dieselben Pflichtangaben wie für alle anderen Unternehmer nach §14 UStG:
- Vollständiger Name und Anschrift (Privatadresse oder Büro)
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Steuernummer oder USt-IdNr. (bei EU-Auslandsgeschäften USt-IdNr. Pflicht)
- Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
- Genaue Beschreibung der erbrachten Leistung
- Nettobetrag je Leistungsposition
- Steuersatz (19% oder 7%) und Steuerbetrag
- Gesamtbetrag (Brutto)
- Bankverbindung (IBAN, BIC) und Zahlungsfrist
Welcher Steuersatz gilt für Freiberufler?
Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Die meisten Freiberufler rechnen mit 19% Umsatzsteuer ab. Einige profitieren jedoch vom ermäßigten Satz von 7% – vor allem wenn Urheberrechte übertragen werden.
| Berufsgruppe | Steuersatz |
|---|---|
| Programmierer / Softwareentwickler | 19% MwSt. |
| Grafikdesigner / UX-Designer | 19% MwSt. |
| Journalist / Texter | 7% MwSt. auf Urheberrechtsvergütungen |
| Fotograf | 7% auf Bildlizenzen, 19% auf Auftragsarbeiten |
| Übersetzer | 7% MwSt. (Urheberrechtsschutz) |
| Unternehmensberater | 19% MwSt. |
| Architekt / Ingenieur | 19% MwSt. |
| Arzt (privat) | Häufig umsatzsteuerbefreit (§4 UStG) |
Hinweis: Im Zweifel beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen – die Abgrenzung zwischen 7% und 19% ist nicht immer eindeutig.
Rechnungsnummer als Freiberufler
Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und eindeutig sein. Ein einfaches System:
- RE-2025-001 (Rechnungs-Jahr-Nummer)
- 2025-01 (Jahr-Laufende Nummer)
- FB-001 (Freelancer-Kürzel + Nummer)
Lücken in der Nummerierung sind erlaubt – Rückwärtszählungen aber nicht.
Adresse als Freiberufler: Privatadresse angeben?
Ja – wenn du kein Büro hast, gibst du deine Privatadresse an. Das ist vollkommen legal. Wer seine Privatadresse nicht preisgeben möchte, kann ein Postfach nutzen (aber das Finanzamt braucht immer die echte Adresse).
Häufige Fehler bei Freiberufler-Rechnungen
- Leistungsbeschreibung zu vage: „Beratung" oder „Design" reicht nicht – besser: „UX-Design für App XYZ, Sprint März 2025, 40 Stunden"
- Kein Leistungsdatum: Das Datum/der Zeitraum der Leistungserbringung ist Pflicht – nicht nur das Rechnungsdatum.
- Falscher Steuersatz: Übersetzer und Texter vergessen oft den ermäßigten Satz bei Urheberrechtsvergütungen.
- Keine Steuernummer: Ohne Steuernummer kann der Auftraggeber die Vorsteuer nicht abziehen.
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