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Kleinunternehmer Rechnung – Vorlage & Anleitung 2025

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Was du beachten musst und welche Angaben zwingend erforderlich sind.

Kleinunternehmer-Modus im Generator verfügbar: Kein MwSt.-Ausweis, §19-Hinweis automatisch.

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Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich – hat aber den Nachteil, dass du auch keine Vorsteuer erstatten lassen kannst.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Du kannst Kleinunternehmer sein, wenn:

  • Dein Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 € betrug
  • Im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 € Umsatz erwartet wird

Hinweis: Ab 2025 gelten voraussichtlich neue Grenzwerte (25.000 € / 100.000 €) durch EU-Harmonisierung – bitte beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Eine Kleinunternehmer-Rechnung enthält dieselben Basisangaben wie jede andere Rechnung – mit einem entscheidenden Unterschied: Es wird kein Steuersatz und kein Steuerbetrag ausgewiesen. Stattdessen ist ein Hinweis auf §19 UStG Pflicht.

  • Name und Anschrift des Kleinunternehmers
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer (keine USt-IdNr. nötig, wenn keine innergemeinschaft. Umsätze)
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung oder Ware
  • Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung
  • Rechnungsbetrag (brutto = netto, da keine MwSt.)
  • Hinweis auf §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
  • Bankdaten (IBAN, BIC) und Zahlungsfrist

Der Pflichthinweis für Kleinunternehmer

Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formell fehlerhaft. Folgende Formulierungen sind gängig und rechtskonform:

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Umsatzsteuerbefreit gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Rechenbeispiel: Kleinunternehmer-Rechnung

Da keine Steuer ausgewiesen wird, ist Netto = Brutto. Du schreibst einfach den Betrag für deine Leistung:

LeistungMengePreisGesamt
Logo-Design für Muster GmbH1800,00 €800,00 €
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.800,00 €

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Einfachere Buchhaltung
  • Günstigere Preise für Privatkunden
  • Kein Finanzamt-Kontakt für MwSt.

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Weniger professionell bei B2B-Kunden
  • Umsatzgrenzen müssen beachtet werden
  • Kein Wechsel unterjährig möglich

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