Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich – hat aber den Nachteil, dass du auch keine Vorsteuer erstatten lassen kannst.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Du kannst Kleinunternehmer sein, wenn:
- Dein Umsatz im Vorjahr maximal 22.000 € betrug
- Im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 € Umsatz erwartet wird
Hinweis: Ab 2025 gelten voraussichtlich neue Grenzwerte (25.000 € / 100.000 €) durch EU-Harmonisierung – bitte beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Eine Kleinunternehmer-Rechnung enthält dieselben Basisangaben wie jede andere Rechnung – mit einem entscheidenden Unterschied: Es wird kein Steuersatz und kein Steuerbetrag ausgewiesen. Stattdessen ist ein Hinweis auf §19 UStG Pflicht.
- Name und Anschrift des Kleinunternehmers
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Steuernummer (keine USt-IdNr. nötig, wenn keine innergemeinschaft. Umsätze)
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung oder Ware
- Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung
- Rechnungsbetrag (brutto = netto, da keine MwSt.)
- Hinweis auf §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
- Bankdaten (IBAN, BIC) und Zahlungsfrist
Der Pflichthinweis für Kleinunternehmer
Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formell fehlerhaft. Folgende Formulierungen sind gängig und rechtskonform:
“Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
“Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.”
“Umsatzsteuerbefreit gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).”
Rechenbeispiel: Kleinunternehmer-Rechnung
Da keine Steuer ausgewiesen wird, ist Netto = Brutto. Du schreibst einfach den Betrag für deine Leistung:
| Leistung | Menge | Preis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Logo-Design für Muster GmbH | 1 | 800,00 € | 800,00 € |
| Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. | 800,00 € | ||
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Einfachere Buchhaltung
- Günstigere Preise für Privatkunden
- Kein Finanzamt-Kontakt für MwSt.
Nachteile
- ✕ Kein Vorsteuerabzug möglich
- ✕ Weniger professionell bei B2B-Kunden
- ✕ Umsatzgrenzen müssen beachtet werden
- ✕ Kein Wechsel unterjährig möglich
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